Gelegentlich kann man den Eindruck gewinnen, als habe die deutsche Rechtschreibung im Internet keine Gültigkeit. Während man bei falschen Postingtexten auf Social-Media-Plattformen in der Regel gerne noch ein Auge zudrückt, können fehlerhafte Texte auf Unternehmenswebseiten schnell unseriös wirken. Auf bestimmte Fehler trifft man immer wieder, wenn man im Netz unterwegs ist. Die häufigsten haben wir hier gesammelt.
1. "Herzlich Willkommen"
Wenn Sie Ihre Besucher auf Ihrer Website willkommen heißen möchten, achten Sie darauf: „Willkommen“ wird an dieser Stelle klein geschrieben. Unser Tipp: Da die Formulierung ohnehin nicht mehr ganz up to date ist, am besten einen anderen Texteinstieg verwenden. Im Optimalfall sollte der Seitenbesucher als erstes lesen können, dass Sie sein Problem lösen/seinen Bedarf decken/seine Erwartungen erfüllen können.
2. Apostroph
„Welch‘ eine Freude“, „Schick‘ uns eine Nachricht“, „für’s Kind“, „Martha’s Gaststube“ – oh Graus. Auf Facebook gibt es eine Gruppe, die sich allein der Sammlung von so genannten Deppenapostrophen verschrieben hat. Dabei kann man es sich ganz einfach merken: Im Deutschen wird so gut wie nie ein Apostroph verwendet. Ausnahmen sind die Poesie, in der ein Apostroph Auslassungen markiert – zum Beispiel „‘s ist schon spät“ oder „Ein einz’ger Augenblick“ –, und die Umgangssprache, wenn man sie denn verschriftlicht: „So’n Mist!“ In den oben genannten Beispielen ist „Welch‘ eine Freude“ das deppenhafteste – denn offenbar ging der Schreiber davon aus, dass es eigentlich „Welche eine Freude“ heißen müsste, da der Apostroph ja für eine Auslassung steht. In „Schick‘ uns eine Nachricht“ ist der Apostroph überflüssig, da „schick“ ein legitimer deutscher Imperativ ist, auch ohne das veraltete „e“ am Ende. „Für’s“ kann im Deutschen genauso zusammengeschrieben werden wie „ans“ („an das“), „ins“ („in das“) und so weiter. Und was den oft verwendeten Gaststättennamenapostroph angeht: Das Genitiv-s wird nur im Englischen durch einen Apostroph abgetrennt, aber niemals im Deutschen. Ein deutscher Genitiv-Apostroph ist nur bei Namen, die bereits auf ein gesprochenes „s“ enden, legitim: „Hans Sachs‘ Gedichte“, „Karl Marx‘ Schriften“. Auch hier kann aber auf den Apostroph verzichtet werden, wenn man einen Artikel vor dem Namen verwendet: „Die Gedichte des Hans Sachs“, „Die Schriften des Karl Marx“.
3. Imperative
Apropo Imperativ: Bei bestimmten Verben scheint die deutsche Imperativbildung dem ein oder anderen Probleme zu bereiten. Am häufigsten beobachtet: „Gebe hier den Verwendungszweck ein“, „Trete gegen die fünfte Klasse an“, „Lese hier mehr“ oder „Nehme einen tiefen Atemzug“. Das entspricht der Imperativbildung im kindlichen Alter, in dem erlernte Regeln zunächst auf alle vergleichbaren Fälle angewandt werden. Bei den genannten Beispielen handelt es sich aber um unregelmäßige Verben, bei denen der Imperativ mit veränderter Stammform gebildet wird: „Gib hier den Verwendungszweck ein“, „Tritt gegen die fünfte Klasse an“, „Lies hier mehr“ oder „Nimm einen tiefen Atemzug“.
4. Anglizismen
Bestimmte englische Wörter sind mittlerweile auch im Deutschen gang und gäbe. Allerdings wurden mit den Wörtern nicht etwa die englischen Grammatikregeln mit übernommen. Aus dem Englischen wissen wir, dass ein „y“ am Ende im Plural zu „ie“ wird: „Hobby – Hobbies“, „Baby – Babies“, „Party – Parties“ etc. Diese Regel gilt im Deutschen nicht. Hier wird der Plural einfach durch ein angehängtes „s“ gebildet, während das „y“ erhalten bleibt: „Hobbys“, „Babys“, „Partys“.
5. Leerzeichen in Komposita
Ein Kompositum bezeichnet ein Wort, das durch die Zusammensetzung mehrerer anderer Wörter entsteht. Das Deutsche ist bekannt für solche Wortzusammensetzungen, die durch ihre Länge ungeübten LeserInnen oft unleserlich erscheinen. Dann wird gegebenenfalls zum unnötigen Bindestrich gegriffen oder, noch schlimmer und definitiv falsch: Zum Leerzeichen. Mit dem Leerzeichen in Komposita verhält es sich oft ähnlich wie mit dem Apostroph: Die Deutschen verwenden es gern dort, wo es nicht hingehört. „Bauern Frühstück“, „Jäger Schnitzel“ – diese Komposita werden im Deutschen obligatorisch zusammengeschrieben. Bei Komposita mit fremdsprachigen Elementen darf gegebenenfalls um der besseren Lesbarkeit willen ein Bindestrich gesetzt werden („Onlinemarketing“ oder „Online-Marketing“).
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(sra)