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Barrierefreie Website: Das bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Datum: 23.03.2024
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Barrierefreie Website: Das bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es besagt, dass Websites und Onlineshops für alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von den jeweiligen körperlichen und geistigen Voraussetzungen zugänglich („accessible“) sein müssen. Das Thema „User Accessibility“ (UX) wird bereits seit geraumer Zeit immer wichtiger – denn auch Google bewertet, ob eine Website zum Beispiel gut lesbar und verständlich ist. Aber was bedeuten User Acessibility und Barrierefreiheit denn nun genau im Zusammenhang mit einer Website?

Barrierefreiheit bei Websites

Eine barrierefreie Website sollte so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Websites oder Onlineshops sollten für Personen mit Beeinträchtigungen – sei es visuell, motorisch, auditorisch oder kognitiv – vollständig nutzbar sein.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Das Gesetz und die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) definieren vier Grundprinzipien, die Ihre Website erfüllen muss:

  1. Wahrnehmbar: Informationen und Benutzeroberflächen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
  2. Bedienbar: Alle Funktionen der Website müssen für jeden Nutzer bedienbar sein.
  3. Verständlich: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  4. Robust: Inhalte müssen zuverlässig von einer breiten Palette von Geräten bedient werden können.

Relevanz der Barrierefreiheit

Fast 10 % der deutschen Bevölkerung leben mit einer schweren Behinderung, und viele weitere Menschen erleben temporäre oder situative Einschränkungen. Ihre Website barrierefrei zu gestalten bedeutet also nicht nur eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen, sondern auch Ihr Angebot einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Rechtliche Grundlagen und Standards ab 2025

Mit dem BFSG, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht umsetzt, werden klare Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites gestellt. Die Einhaltung dieser Standards sichert dabei nicht nur die Barrierefreiheit, sondern unterstützt auch die technische Suchmaschinenoptimierung Ihrer Website. Denn wie oben schon erwähnt liebt auch Google nutzerfreundlich gestaltete, einfach erfassbare Websites.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz sieht vor, dass alle Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, den neuen Anforderungen entsprechen müssen. Für Websites und Onlineshops bedeutet das konkret:

  • Neue Websites und Shops, die nach diesem Stichtag online gehen, müssen von Anfang an die Anforderungen erfüllen.
  • Bestehende Websites und Shops müssen ebenfalls die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, insbesondere wenn sie nach diesem Datum wesentliche Updates oder Überarbeitungen erfahren.

Was bedeutet das konkret für Ihre Website?

  • Technische Umsetzung: Ihre Website sollte gemäß den WCAG-Standards konform sein, was bedeutet, dass Sie möglicherweise in die Überarbeitung der Benutzeroberfläche, des Designs und der zugrundeliegenden Technologie investieren müssen.
  • Inhaltliche Anpassungen: Stellen Sie sicher, dass alle Inhalte auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind, beispielsweise durch Textalternativen für Bilder oder durch Untertitel und Transkripte für Videos.
  • Interaktionsdesign: Navigation und interaktive Elemente müssen so gestaltet sein, dass sie mit verschiedenen Hilfstechnologien bedienbar sind.

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Barrierefrei-Plugins

Ein Plugin, das eine Website oder einen Onlineshop per Umschalter barrierefrei macht, kann eine praktikable Lösung sein, um einige Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass:

  • Alle vier Prinzipien der Barrierefreiheit (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust) durchgängig unterstützt werden.
  • Die Integration nahtlos funktioniert, d.h., es darf keine Inhalte geben, die durch das Plugin nicht barrierefrei umgesetzt werden können.


Oft decken Plugins nur bestimmte Aspekte der Barrierefreiheit ab. Sie können also eine gute Unterstützung sein, jedoch ist es meistens notwendig, zusätzlich manuelle Anpassungen vorzunehmen, um vollständige Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben und den WCAG-Standards zu erreichen.

Fazit

Barrierefreiheit ist mehr als nur eine rechtliche Notwendigkeit – sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Nutzerfreundlichkeit und des Zugangs zu digitalen Ressourcen für alle Menschen. Im Rahmen der kommenden Gesetzesänderung sollten Sie eine umfassende Prüfung Ihrer bestehenden digitalen Angebote durchführen, um festzustellen, inwieweit sie bereits den Anforderungen entsprechen oder welche Anpassungen erforderlich sind.

Vereine und Verbände genießen übrigens ein Sonderrecht: Die barrierefreie Umgestaltung ihrer digitalen Angebote wird von der Aktion Mensch mit bis zu 5.000 € gefördert. Sie möchten mehr wissen? Nehmen Sie heute noch Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Zukunft machen!

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